Sie kann also unterscheiden, ob und wer solche Sachen mit ihr machte. C.________ kann die Anzahl der Übergriffe nicht genau benennen, was aufgrund ihres Alters nachvollziehbar ist. Sie sagt zwar zehn Mal, gibt aber auf Nachfrage zu, dass sie nicht wisse, was zehn Mal bedeute. Sie kann aber klar sagen, dass die Übergriffe erst ab der 1. Klasse stattgefunden hätten. Sie sagt weiter auch, dass es bei ihr jeweils nur einmal beim Besuch stattgefunden habe und das nicht jedes Mal. Schliesslich bestätigt D.________ die Aussagen von C.________, indem sie aussagt, sie habe jeweils gesehen, wie die Beschuldigte mit der Hand unter den Pullover von C.________ gegangen sei.