Auf Nachfrage kann sie auch sagen, dass es ihr wehgetan habe. Sie verneint aber Verletzungen. C.________ unterscheidet auch zwischen dem Ehemann der Beschuldigten und der Beschuldigten. Dieser sei viel lieber gewesen als die Beschuldigte. Dieser habe nicht so etwas gemacht, wie es die Beschuldigte getan habe. C.________ kann auch sagen, dass sie zum ersten Mal mit D.________ darüber gesprochen hat, ohne das Beisein von G.________. Sie bestätigt zudem, dass D.________ von sich aus G.________ davon erzählt hat. C.________ verneint, dass andere Personen Sachen gemacht hätten, die nicht in Ordnung gewesen seien. Sie kann also unterscheiden, ob und wer solche Sachen mit ihr machte.