Sie nannte auch spezifische Nebensächlichkeiten, nämlich dass die Beschuldigte gelächelt und es dann gemacht habe. Diese Nebensächlichkeit findet sich auch in C.________’s Erklärung, warum die Beschuldigte dies gemacht habe, wieder. Sie sagt, sie wisse es nicht, vielleicht weil sie fröhlich sei. C.________ kann auch den Ort der Übergriffe beschreiben, nämlich auf dem Sofa. Sie kann aber auch deutlich und bestimmt sagen, wo und an welcher Stelle es bei ihr nicht passiert ist, nämlich auf dem Bett (dort nur bei D.________) und nicht bei der Vagina. Als die Polizistin später nochmals nachfragt, verneint sie bestimmt, dass sie „unten“ berührt worden ist.