Aufgrund des damaligen Alters von D.________ ist zudem nicht vorstellbar, dass sie solch detaillierte Vorwürfe aus Rache oder Eifersucht erfindet. Es sind auch sonst keine Falschbezichtigungselemente betreffend D.________ ersichtlich. Nicht nachvollziehbar, dass D.________ solche Vorwürfe aus Eifersucht erfinden sollte, ist sodann, weil sie ja nachher gar nie mehr zur Beschuldigten gegangen ist und auch nicht mehr gehen wollte. Weiter bestätigt die Pflegemutter, G.________, die Ausführungen von D.________. Sie sagt auch, dass D.________ ihr vorgezeigt habe, wie die Berührungen an der Brust stattgefunden hätten.