An der ersten Einvernahme hat sie somit eingeräumt, dass sie D.________ manchmal (also mehrmals) an die Brust gefasst habe, in den darauffolgenden Einvernahmen hat sie nur von einem einzigen Mal gesprochen, nämlich beim BH- Kauf. Neu an der Hauptverhandlung bringt die Beschuldigte sodann hervor, dass D.________ fast immer mit ihrem Vater bei ihr war, also dass ihr Vater praktisch jedes Wochenende bei der Beschuldigten gewesen sei (mit oder ohne Halbschwester von D.________). Auch soll der Vater von D.________ dann an den Wochenenden jeweils ebenfalls bei ihr übernachtet haben.