C.________ bestätigt die Aussagen von D.________, indem sie aussagt, dass die Beschuldigte D.________ im Bett unter dem Pyjama an die Brust gegriffen habe, wenn sie zusammen auf dem Bett gelegen seien. Auf der anderen Seite liegen die Aussagen der Beschuldigten vor, die im Wesentlichen die Vorwürfe konstant abstreitet. Bezüglich Brustberührung sowie Anwesenheit des Vaters von D.________ an den Wochenenden ist sie jedoch nicht konstant in ihren Aussagen. In der ersten polizeilichen Einvernahme räumt sie Weitergehendes ein, als in den darauffolgenden Einvernahmen. So sagte sie in der ersten Einvernahme, dass das mit den Brüsten stimme und sie bei D._______