Dies stützt die Aussagen von D.________. D.________ konnte sagen, dass sie aufgrund der Berührungen an der Brust und an der Vagina Schmerzen hatte und die Brust teilweise rot war, dies aber niemand gesehen hat. Beim Po jedoch habe es ihr nicht wehgetan. Sie unterscheidet also zwischen den einzelnen Berührungen und gibt nicht einfach an, dass alles weh getan habe. Sie konnte auch unterscheiden zwischen der Art und Weise, wie der Mann der Beschuldigten und die Beschuldigte ihr beim Duschen geholfen haben.