sagte gegenüber der Pflegemutter und auch gegenüber der Polizei detailliert aus, was und wo die Beschuldigte sie berührt hat, wie diese Berührungen waren und wann sowie an welchem Ort diese stattgefunden haben. Sie zeigte insbesondere bei der Polizei vor, wie diese Berührungen waren (mit Zeigefinger und Daumen). Sie brauchte altersgerechte Worte, zeigte insbesondere die Berührungen vor und sagte, A.________ habe so getan, als ob es „Lätt“ gewesen sei. Auf Nachfrage erklärte sie, dass sie dem Geschlechtsteil „Schlitzli“ sage. Sie sagte auch, A.________ habe dies am „Schlitzli“ bei den „Backen“ gemacht, sie wisse das Wort dafür nicht.