sie selbst habe dies von sich aus erzählt (pag. 52 Min. 14.37). Der Sohn der Pflegemutter, J.________ informierte daraufhin die Polizei. Diese Aussagen von G.________ sowie D.________ in Bezug darauf, wie G.________ von den Vorwürfen erfahren hat, stimmen somit überein und sprechen dafür, dass die Vorwürfe nicht erfunden sind. D.________ sagte gegenüber der Pflegemutter und auch gegenüber der Polizei detailliert aus, was und wo die Beschuldigte sie berührt hat, wie diese Berührungen waren und wann sowie an welchem Ort diese stattgefunden haben.