15 12. Bestrittener Sachverhalt Bestritten ist, ob die Beschuldigte D.________ und C.________ wie in der Anklageschrift beschrieben in unsittlicher Weise berührt hat. Das Strafverfahren hatte sich im Übrigen daraus ergeben, dass D.________ (gemäss den Aussagen ihrer Pflegemutter) gegenüber ihrer Pflegemutter, G.________, Aussagen gemacht hat, wonach sie nicht mehr zur Beschuldigten gehen wolle. Als die Pflegemutter nach dem Grund fragte, erzählte D.________ von sich aus von den Übergriffen durch die Beschuldigte. In den nachfolgenden Tagen hat D._____