ein einziges Mal an der Brust angefasst (pag. 95). Heute und anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung habe sie wahrheitswidrig ausgesagt, ihr Ehemann sei immer anwesend gewesen. Darüber hinaus würden es von Mal zu Mal mehr Leute werden, die als Zeugen infrage kämen. Es sei davon auszugehen, dass die Beschuldigte immer einmal wieder alleine mit den Straf- und Zivilklägerinnen gewesen sei. Alles andere wäre realitätsfremd. Dies sei aber kein klarer Hinweis auf ihre Schuld. Die Beschuldigte habe im Verlauf des Verfahrens gemerkt, dass es eng werde für sie. Deshalb habe sie immer mehr Unklares und Unwahres ausgesagt;