Sie sei nicht selber auf das Thema zurückgekommen. D.________ habe jeweils selber wieder angefangen davon zu sprechen. D.________ habe sogar gesagt, sie mache mit ihrer Puppe nun dasselbe wie die Beschuldigte mit ihr gemacht habe. Dies sei authentisch. Es gebe keinen Grund für die Pflegemutter, die Beschuldigte zu belasten. Die Aussagen der Beschuldigten seien im Wesentlichen pauschale Bestreitungen. Teilweise gehe sie gar zum Gegenangriff über. Dies sei aber nicht ein klares Lügensignal. Sie habe eine enge emotionale Beziehung zu D.________ gehabt. Diese sei wie ihr eigenes Kind gewesen.