60 PEN 17 112, Videoeinvernahme Zeitindex 15.45). Sie habe nichts erfunden und spreche in einer altersgerechten Sprache. Auch bei ihr sei nicht ersichtlich, wieso sie die Beschuldigte falsch belasten sollte. Wenn sie nicht mehr hätte gehen wollen, hätte sie erst recht keine solche Geschichte erfinden müssen. C.________ sei zudem seltener zu Besuch gewesen. D.________ sei die Ersatztochter gewesen. Aus den Notizen der Pflegemutter G.________ ergebe sich, dass diese bemüht gewesen sei, D.________ nicht zu konditionieren. Sie habe nur festgehalten, was wann passiert sei. Sie sei nicht selber auf das Thema zurückgekommen.