14 der nackten Haut stattgefunden. C.________ erinnere sich auch noch an die Mimik der Beschuldigten. Sie habe jeweils gelächelt und sie dann angefasst. Mit «beim Hallo sagen» sei nicht in der Öffentlichkeit gemeint, sondern zuhause. C.________ sage aus, die Übergriffe hätten nicht im Bett stattgefunden. Sie aggraviere also nicht. Sie differenziere auch hinsichtlich des Ehemanns der Beschuldigten. Dieser habe keine solchen Sachen gemacht (pag. 57a resp. 60 PEN 17 112, Videoeinvernahme Zeitindex 15.45).