10. Vorbringen der Generalstaatsanwaltschaft Der stv. Generalstaatsanwalt führte aus, er sei überzeugt, dass sich die Dinge so abgespielt hätten, wie sie D.________ beschreibe. Diese äussere sich detailliert dazu, in welcher Art, wo und mit welchen Kleidern die Übergriffe stattgefunden hätten. Sie habe sogar mit Daumen und Zeigefinger gezeigt, wie es jeweils passiert sei (pag. 46a resp. 50 PEN 17 112; Videoeinvernahme Zeitindex 14.05). D.________ sei am Tag vor den Schilderungen 10 Jahre alt geworden. Sie sei nicht in der Lage gewesen, diese Übergriffe zu erfinden.