Sie habe stets gesagt, die Vorwürfe würden nicht stimmen. Sie könne diverse Kinder benennen, bei welchen keine Vorwürfe entstanden seien. Es müsse festgestellt werden, dass für die Strafbehörden die Aussagen der Strafund Zivilklägerinnen sakrosankt seien. Deshalb wäre es nötig gewesen, sie ein zweites Mal zu befragen. Die Beschuldigte habe immer kooperiert. Sie habe kein Lügengebäude aufgebaut. Es sei wahr, dass der Vater von D.________ jeweils bei den Besuchen dabei gewesen sei. Und es sei unlogisch, dass es bezüglich L.________ nie zu Übergriffen gekommen wäre. Über das Motiv der Falschbeschuldigung lasse sich nur spekulieren. D.________ habe oft negative Gefühle gehabt.