12 Ehemann nie etwas gesehen hätte, wenn die Vorwürfe stimmen würden. Dieser habe nicht immer geschlafen oder sei am PC gewesen. Auch weitere Personen, die heute zur Sprache gekommen seien, hätten nichts gemerkt. Es sei sehr speziell, dass die Vorwürfe nur bezüglich der Straf- und Zivilklägerinnen existierten. Es könne kaum sein, dass sich die Beschuldige sonst so beherrscht hätte. Komisch sei auch, dass die Vorwürfe erst nach dem Wohnungswechsel entstanden seien. Die Staatsanwaltschaft könne ansonsten keine Resultate vorweisen. D.________ sage nicht per se unglaubwürdig aus, jedoch widersprüchlich.