Anlässlich der Hausdurchsuchung sei kein belastendes Material zum Vorschein gekommen. Auf dem Computer seien über 1‘000 Bilder gewesen. Das Resultat habe man gesehen. Es sei nichts Abnormales gefunden worden. Es gebe einzelne Fotos, aber diese seien nicht in böser Absicht gemacht worden. Es stehe Aussage gegen Aussage. Es bestehe eine in dubio pro reo-Situation. Die Vorinstanz und die Staatsanwaltschaft hätten entlastende Elemente ausgeblendet. Es existierten mehrere Zeugen. Es sei jedoch nur der Ehemann der Beschuldigten befragt worden. Es könne nicht sein, dass der