Doch habe sie nicht sagen können, wie oft 10 Mal sei. Die Beschuldigte habe stets bestritten, dass es zu sexuellen Handlungen gekommen sei. Gleichwohl habe sie nicht abgestritten, dass es zu Berührungen in der Dusche gekommen sei. Auch habe sie den Hintergrund des BH-Kaufs und den Griff über den Kleidern beleuchtet. Dies sei ohne sexuellen Hintergrund geschehen. C.________ sei stets in Anwesenheit von D.________ bei der Beschuldigten gewesen. Sie sei nicht abgegeben, sondern abgeholt worden. Der Ehemann der Beschuldigten habe ausgesagt, dass er nie etwas gesehen habe. Klar hätten sie gebadet, aber es sei spielerisch gewesen.