_ habe den BH anziehen wollen, aber die Beschuldigte habe gesagt, sie habe gar keine Brüste. Unbestritten sei auch, dass es zum Eincremen gekommen sei, doch sei die Initiative von D.________ ausgegangen. Bestritten sei, dass es zu sexuellen Handlungen gekommen sei. D.________ habe die Beschuldigte stark beschuldigt. Gleichzeitig habe sie gesagt, der Ehemann der Beschuldigten habe davon nichts mitbekommen. C.________ habe ausgesagt, die Übergriffe gegenüber ihr seien selten vorgekommen. Als sie gefragt worden sei wie oft, habe sie gesagt «10 Mal». Doch habe sie nicht sagen können, wie oft 10 Mal sei.