11 Gemäss Anklageschrift wird der Beschuldigten ausserdem vorgeworfen, dass sie in der Zeit von ca. 2013 bis ca. Ende 2015 an C.________, geb. ________ (Datum), folgende Handlungen vorgenommen habe: - sie soll sie mehrfach (gemäss Aussagen des Opfers ca. 10 Mal) am Oberkörper im Bereich der Brüste, teils unter den Kleidern auf der nackten Haut und teils unter der Oberbekleidung, aber über dem Unterleibchen, betastet und gestreichelt haben, was meistens auf dem Sofa vorgekommen sei.