Die Straf- und Zivilklägerinnen hätten gesehen, wie die Beschuldigte ein anderes Kleinkind gewaschen und eingecremt habe. Konkret könne sie es nicht genau sagen. Sie sehe, wenn jemand die Wahrheit sage. Es gebe einen Satz, wo D.________ mitteile, dass sie müde sei und aufhören wolle. Sie habe nicht weitererzählen wollen. Sie sei nervös gewesen. In der Folge wurden der Beschuldigten Fotos mit Kindern vorgehalten. Sie vermochte diese nicht als sexueller Natur zu erkennen. Des Weiteren teilte sie mit, dass sie nichts ändern würde, wenn sie die Zeit zurückdrehen könnte. D.________ habe sie nicht massiert.