_ vom 28. Januar 2016 [pag. 74 f. PEN 17 112], Notizen G.________ vom 16. Februar 2016 [pag. 77 PEN 17 112]) korrekt wiedergegeben respektive angeführt (pag. 164 ff.). Darauf kann verwiesen werden. Die Kammer verzichtet bei der Feststellung des Sachverhalts darauf, die Einvernahmeprotokolle sowie die weiteren Beweismittel zusammenzufassen. Sie gibt jeweils die entscheidenden Aussagen und Dokumente wieder.