2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete A.________ (nachfolgend: Beschuldigte), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 13. Dezember 2018 form- und fristgerecht vorsorglich die Berufung an (pag. 149). Die erstinstanzliche Urteilbegründung datiert vom 30. April 2019 (pag. 157 ff.). In der ebenfalls form- und fristgerecht eingereichten Berufungserklärung vom 22. Mai 2019 erklärte die Beschuldigte die vollumfängliche Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils (pag. 199 ff.). Sowohl die Generalstaatsanwaltschaft als auch die beiden Straf- und Zivilklägerinnen teilten mit Eingaben vom 11. Juni 2019 (pag. 208 f.) bzw. 13. Juni 2019 (pag.