4. A.________ hat der Straf- und Zivilklägerin C.________ eine Genugtuung von CHF 1‘500.00 zu bezahlen, zuzüglich 5 % Zins seit dem 31.12.2015. 5. Es wird festgestellt, dass die Straf- und Zivilklägerin C.________ sich vorbehält, zu einem späteren Zeitpunkt von A.________ Schadenersatz zu fordern. 6. Die Zivilklage der Straf- und Zivilklägerin C.________ wird soweit weitergehend abgewiesen. 7. Für die Beurteilung der Zivilklagen werden keine Kosten ausgeschieden. 7 IV. Weiter wird verfügt: