Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt und Notar B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit CHF 2‘351.10. A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwalt und Notar B.________ die Differenz von CHF 538.50 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 4 c. Bereits ausbezahltes amtliches Honorar im Verfahren PEN 17 112