1. Die amtliche Entschädigung und das volle Honorar für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Rechtsanwalt und Notar B.________ werden wie folgt bestimmt: a. Leistungen bis zur Kassation Für die Leistungen bis zur Kassation des Strafverfahrens PEN 17 112 des Regionalgerichts Oberland wird Rechtsanwalt und Notar B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit einem amtlichen Honorar von CHF 7‘830.00 (inkl. MwSt. und Auslagen) entschädigt.