Der Kanton Bern entschädigt A.________ für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte im oberinstanzlichen Verfahren durch Rechtsanwalt B.________ mit CHF 3‘235.95 (1/2 des gekürzten Anwaltshonorars von CHF 6‘471.90; inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer).