41 verurteilt: 1. Zu einer Geldstrafe von 158 Tagessätzen zu CHF 100.00, ausmachend total CHF 15‘800.00, als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland, vom 20. April 2016. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zur Bezahlung der auf die Schuldsprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten (1/2), insgesamt bestimmt auf CHF 6‘370.00, ausmachend CHF 3‘185.00. 3.