VIII. Weitere Verfügungen Für die weiteren Verfügungen, welche nicht bereits hiervor behandelt wurden (Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten an den Kanton Bern, Ausrichtung einer anteilsmässigen Entschädigung und Verrechnung derselben mit den dem Beschuldigten auferlegten Verfahrenskosten) wird auf das Dispositiv verwiesen. 40 IX. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: