Die Kammer erachtet den für die erstinstanzliche Haupt- bzw. Fortsetzungsverhandlung geltend gemachten Vorbereitungsaufwand als übersetzt, er ist um 4 Stunden (ausmachend CHF 1‘120.00) zu kürzen. Nach Kürzung der entsprechenden Posten resultiert für das Jahr 2017 ein Betrag in Höhe von CHF 9‘817.85 (inkl. Auslagen und MWST von 8.0%) und für das Jahr 2018 ein Betrag von CHF 13‘845.25 (inkl. Auslagen und MWST von 7.7%), ausmachend insgesamt CHF 23‘663.10. Die Entschädigung für das erstinstanzliche Verfahren ist anteilsmässig gemäss den erfolgten Freisprüchen (1/2), ausmachend CHF 11‘831.55, auszurich-