einen Aufwand von 48.82 Std. à CHF 280.00 sowie 1.40 Std. à CHF 140.00 geltend. Dabei werden für die Vorbereitung der Haupt- und Fortsetzungsverhandlung 22 Stunden verrechnet (wobei 5 Stunden hiervon als «Vorbereitung Hauptverhandlung und Besprechung Klient» vermerkt sind). Die Kammer erachtet den für die erstinstanzliche Haupt- bzw. Fortsetzungsverhandlung geltend gemachten Vorbereitungsaufwand als übersetzt, er ist um 4 Stunden (ausmachend CHF 1‘120.00) zu kürzen.