Den diesbezüglich aufgeführten Posten ist zu entnehmen, dass am 6. September 2017 ein Aufwand von 3.5 Stunden für Kopierarbeiten durch einen Kandidaten bzw. eine Kandidatin (MLaw) verrechnet wurde. Bei diesen Arbeiten handelt es sich praxisgemäss um Sekretariatsarbeiten, welche bereits mit dem Anwaltshonorar abgegolten werden und daher keinen gebotenen Mehraufwand des Anwalts bzw. des MLaw begründen. Die Kostennote ist unter diesem Titel um 3.5 Stunden zu kürzen (ausmachend CHF 490.00). Für das Jahr 2018 macht Rechtsanwalt B.________ einen Aufwand von 48.82 Std. à CHF 280.00 sowie 1.40 Std. à CHF 140.00 geltend.