38 Für das erstinstanzliche Verfahren wurde von Rechtsanwalt B.________ gemäss eingereichter Honorarnote vom 6. Februar 2019 (pag. 18 1175) eine Entschädigung von insgesamt CHF 25‘398.55 (inkl. Auslagen und MWST) geltend gemacht. Der für das Jahr 2017 geltend gemachte Aufwand beträgt dabei 14.83 Std. à CHF 280.00 sowie 26.12 Std. à CHF 140.00. Den diesbezüglich aufgeführten Posten ist zu entnehmen, dass am 6. September 2017 ein Aufwand von 3.5 Stunden für Kopierarbeiten durch einen Kandidaten bzw. eine Kandidatin (MLaw) verrechnet wurde.