36 29. Konkrete Strafe Der Beschuldigte ist nach dem Gesagten zu einer Geldstrafe von 158 Tagessätzen zu CHF 100.00, ausmachend CHF 15‘800.00, zu verurteilen. Dies als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland, vom 20. April 2016 Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt.