Der Verteidiger des Beschuldigten meldete am 20. Februar 2019 Berufung an. Die Berufungsverhandlung fand am 27./28. Februar 2020 statt und das Berufungsverfahren konnte mit Urteil vom 28. Februar 2020 abgeschlossen werden. Aufgrund dieser Verzögerungen im gesamten Verfahren ist eine Verletzung des Beschleunigungsgebots gegeben. Diese rechtfertigt eine moderate Reduktion der schuldangemessenen Strafe. Die Kammer erachtet es als angemessen, die Strafe um rund 15%, ausmachend 30 Strafeinheiten, zu reduzieren.