Die hier zu beurteilenden Vorfälle haben im Jahre 2012 stattgefunden. Die Untersuchung der Staatsanwaltschaft fand mit Anklageschrift vom 1. November 2017 und Überweisung an die Vorinstanz ein Ende (pag. 18 001 ff.). Vom Eingang des Falls bei der Vorinstanz im November 2017 bis zum erstinstanzlichen Urteil vom 11. April 2019 vergingen knapp eineinhalb Jahre. Die Redaktion der schriftlichen Urteilsbegründung dauerte sodann rund zweieinhalb Monate. Der Verteidiger des Beschuldigten meldete am 20. Februar 2019 Berufung an.