33 über die gegen sie erhobenen Vorwürfe im Ungewissen zu lassen. Es gilt für das ganze Verfahren. Das Verfahren muss innert «angemessener Frist» beendet werden. Es besteht keine konkrete zeitliche Vorgabe für die Dauer des Verfahrens im Idealfall; vielmehr wird die Angemessenheit der Verfahrensdauer angesichts der spezifischen Umstände des Falls und gemäss den relevanten Kriterien entschieden. Jedes Verfahren wird anders sein und muss gesondert behandelt werden.