24.4 Fazit Täterkomponenten Die Täterkomponenten sind nach dem Gesagten neutral zu werten, weshalb weiterhin von einer vorläufigen Gesamtstrafe von 200 Strafeinheiten auszugehen ist. 25. Beschleunigungsgebot Das Beschleunigungsgebot (Art. 5 StPO, Art. 29 Abs. 1 der Schweizerischen Bundesverfassung [BV; SR 101] und Art. 6 Ziff. 1 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten [EMRK; SR 0.101]) verpflichtet die Behörden, das Strafverfahren zügig voranzutreiben, um die beschuldigte Person nicht unnötig