Seine Ehefrau arbeitet ebenfalls in der L.________ AG. Nebst den Hypothekarschulden scheint der Beschuldigte keine weiteren Schulden zu haben. Das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse sind neutral zu werten. 24.2 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren Der Beschuldigte hat sich im Strafverfahren korrekt verhalten, was erwartet werden darf und neutral zu werten ist. Dass er nicht gesamthaft Reue und Einsicht gezeigt hat, ist angesichts der Sachlage verständlich. 24.3 Strafempfindlichkeit