22. Asperation für die Urkundenfälschung Geschütztes Rechtsgut des Straftatbestandes der Urkundenfälschung ist das Vertrauen, welches im Rechtsverkehr sowohl der Echtheit als auch der Wahrheit einer Urkunde als einem Beweismittel entgegengebracht wird (vgl. statt vieler: BGE 137 IV 169 E. 2.3.1 mit weiteren Hinweisen). Die VBRS-Richtlinien sehen für einen Referenzsachverhalt eine Strafe von 30 Strafeinheiten vor. Der Beschuldigte benutzte als Vertreter der Leasingnehmerin vorliegend das Übergabeprotokoll, um die C.___