Einsatzstrafe Die Tatschwere ist vorliegend keineswegs zu bagatellisieren, sie liegt aber mit Blick auf den Strafrahmen (Geldstrafe bis 5 Jahre Freiheitsstrafe) im unteren Bereich. Unter Berücksichtigung der VBRS-Richtlinien (welche für einen Referenzsachverhalt 120 Strafeinheiten vorsehen) und der gesamten Umstände erachtet die Kammer für den Betrug zum Nachteil der C.________ AG eine Einzelstrafe von 180 Strafeinheiten (= Einsatzstrafe) als angemessen.