31 der Q.________ GmbH ein Leasinggeschäft abgeschlossen und der angeblichen Lieferantin L.________ AG aufgrund der falschen Angaben der Kaufpreis in Höhe von CHF 53‘900.00 ausbezahlt. Das Ausmass des verschuldeten Erfolgs liegt mit einem Deliktsbetrag von CHF 53‘900.00 im unteren Bereich. Auch für die C.________ AG ist dies ein Betrag, der zwar zu einem klaren Schaden führt, jedoch wie die Vorinstanz zurecht ausführte, nicht existenzbedrohend ist.