18. Allgemeine Grundlagen der Strafzumessung Die allgemeinen Ausführungen der Vorinstanz zur Strafzumessung und Gesamtstrafenbildung (Art. 49 Abs. 1 aStGB) sind zutreffend. Darauf kann verwiesen werden (S. 110 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 18 1327 ff.). Auf das Vorgehen bei restrospektiver Konkurrenz wird nachstehend unter Ziff. 27 näher eingegangen.