28 In Übereinstimmung mit der Vorinstanz ist zunächst festzuhalten, dass dem Leasingantrag und dem Leasingvertrag keine erhöhte Glaubwürdigkeit zukommt (Urteil des BGer 6S.114/2004 vom 15. Juli 2004 E. 3.2). Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich demnach lediglich auf die hier in Frage stehenden Übergabeprotokolle vom 26. Mai 2012, 13. Juni 2012 und 14. Juli 2012. Besondere Bedeutung kommt im Rahmen einer allfällig zu prüfenden Falschbeurkundung dem Kriterium der «garantenähnlichen Stellung» zu.