16.4 Rechtliche Würdigung der Kammer 16.4.1 Urkundenfälschungen Die Vorinstanz stützt sich betreffend Schuldspruch auf das Urteil des Bundesgerichts 6S.114/2004 vom 15. Juli 2004, in welchem dem Übergabeprotokoll bei Leasingverträgen eine erhöhte Überzeugungskraft attestiert wurde. Das Bundesgericht hielt in diesem Entscheid unter anderem fest: Die Falschbeurkundung erfordert eine qualifizierte schriftliche Lüge. Eine solche wird nach der neueren bundesgerichtlichen Rechtsprechung nur angenommen, wenn der Urkunde eine erhöhte Glaubwürdigkeit zukommt und der Adressat ihr daher ein besonderes Vertrauen entgegenbringt.