27 hat ergeben, dass A.________ dies wusste und zumindest in Kauf nahm, die jeweilige Leasinggesellschaft damit zu täuschen und damit E.________ einen unrechtmässigen Vorteil (in kleinerem Rahmen auch sich selbst, weil er an den Provisionen der Leasinggesellschaften verdiente) zu verschaffen. A.________ ist daher schuldig zu erklären der Urkundenfälschung, mehrfachen begangen zwischen dem 26. Mai 2012 und dem 14. Juli 2012 in Uetendorf.