16. Urkundenfälschung 16.1 Theoretische und rechtliche Grundlagen In Bezug auf die allgemeinen Ausführungen zur Urkundenfälschung kann auf die entsprechenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (vgl. S. 102 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 18 1319 f.). 16.2 Vorbemerkungen der Kammer Die Kammer schliesst sich den Ausführungen der Vorinstanz an, wonach vorliegend einzig eine Falschbeurkundung zu prüfen ist. Eine Urkundenfälschung im engeren Sinne konnte dem Beschuldigten klar nicht nachgewiesen werden.