23 N.________, welche die Beschuldigten nun nicht mehr verwenden konnten, weil der Konkurs mittlerweile publiziert worden war, seine eigene Firma zur Verfügung. Damit hatte er wesentlich mehr als nur eine Nebenrolle als Garagier inne, dies unterscheidet das vorliegende Geschäft deutlich von den beiden vorangehenden. Er war für E.________ damit auch nicht mehr einfach so ersetzbar, man muss nun zweifellos davon ausgehen, dass seine Tatbeteiligung so wesentlich war, dass die Tat mit ihm stand und fiel. […]