Entscheidend ist jedoch, dass sich die Beschuldigten nun mit der Q.________ einer Gesellschaft bedienten, die zu diesem Zeitpunkt noch ganz im Einflussbereich von A.________ stand. Er tat dieses Mal also wesentlich mehr, als „nur“ seine Unterschriften unter einige Dokumente zu setzen, er stellte sozusagen als „Ersatz“ für die bisher benutzte